Ohne Versicherungsbestätigung keine Autozulassung – so einfach ist es heute. Wie Kfz-Fahrer die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bekommen und wann sie diese benötigen – hier die Antwort auf die wichtigsten Fragen dazu.
Wozu brauche ich eine eVB-Nummer?
Ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung darf in Deutschland kein Kraftfahrzeug auf der Straße fahren, zugelassen werden Fahrzeuge daher nur mit einem Versicherungsnachweis. Die eVB-Nummer liefert der Zulassungsstelle den Nachweis vom Kfz-Versicherer, dass das Fahrzeug tatsächlich versichert ist.
Wozu brauche ich eine eVB-Nummer?
Die eVB-Nummer ist notwendig,
- wenn das Auto technisch verändert wurde;
- wenn der Fahrzeughalter in einen anderen Zulassungsbezirk umgezogen ist;
- wenn der Halter eines Fahrzeugs wechselt;
- wenn Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen möchten;
- wenn ein stillgelegtes Fahrzeug wieder zugelassen werden soll.
Wer seinen Kfz-Versicherer wechselt muß nur seine Autoversicherung kündigen , benötigt keine eVB-Nummer – die WGV Versicherung übermittelt die eVB-Nummer an die Zulassungsstelle. Beim Versichererwechsel steht Ihnen WGV Berater Helmut Halt mit Rat und Tat zur Seite
Wo bekomme ich eine eVB-Nummer?
Sie können eine eVB-Nummer bei WGV Berater Helmut Halt direkt anfordern – entweder online http://wgv-halt.de oder telefonisch: 0711 317667. Die Nummer ist anschließend für drei Monate gültig.